Die Vergabe der Gutachtenaufträge der IV-Stellen erfolgt über die webbasierte Plattform SuisseMED@P nach dem Zufallsprinzip. So können neutrale Begutachtungen im Sinne aller Beteiligten sichergestellt werden. Die ausschliessliche Berücksichtigung von Gutachterstellen, die durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) anerkannt sind, garantiert eine hohe Qualität.
Seit dem Jahr 2018 erfolgen sämtliche Gutachten für die Invalidenversicherung nach der vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) entwickelten Struktur. Diese stellt sicher, dass die Gutachten sämtliche medizinischen und versicherungsrechtlichen Standards erfüllen und umfassend Stellung zur gesundheitlichen Situation der Versicherten und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit nehmen.